Stand: May 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der L+R Penkowski Arealgestaltung GbR, vertreten durch Lukas Penkowski und Ruben Penkowski, Nachtigallenweg 124, 67346 Speyer (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Grünflächenpflege sowie verwandte Tätigkeiten.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Anfragen und Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Weichen die tatsächlichen Kosten um mehr als 15 % vom Kostenvoranschlag ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Preises führen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
50 % des vereinbarten Preises sind vor Beginn der Arbeiten zu leisten. Die verbleibenden 50 % sind innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und ggf. eingesetzte Helfer ungehinderten Zugang zur Arbeitsstätte haben. Notwendige Genehmigungen (z. B. für Baumfällungen) sind vom Auftraggeber eigenverantwortlich einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei unzumutbaren Witterungsbedingungen zu unterbrechen und auf einen geeigneten Termin zu verschieben.
Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber die Möglichkeit, die Arbeiten innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel schriftlich gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme gemäß § 634a BGB. Für gelieferte Pflanzen gilt: Natürliche Ursachen (Frost, Schädlingsbefall, unzureichende Pflege durch den Auftraggeber) begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind spätestens bei der Abnahme zu rügen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Speyer).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.